Genussrechte
Unterschiedliche Zinssätze
Genussrechte nicht einfach als Alternative zu Festgeld sehen
(djd). Während gute Tagesgeld- und Festgeldangebote derzeit rund 2 Prozent p.a. liegen, und Geldanlagen mit Laufzeiten um die 6 Jahre runde 3 Prozent bringen, werden Genussrechte in Erneuerbare Energien mit Zinsen um die 6 bis 7 Prozent p.a. angeboten. Sind sie eine Alternative für den Anleger? Anette Rehm vom Verbraucherportal Geld-Magazin.de gibt Tipps, worauf geachtet werden muss.
Solche Genussrechte werden nicht von Kreditinstituten, sondern direkt von Unternehmen herausgegeben. Diese “sammeln Geld ein” und investieren es in Projekte ihrer Wahl, für ein Genussrecht Erneuerbare Energien in Solarfonds, Windparks, Biogasanlagen.
Der Anleger wird damit unternehmerisch tätig. Dafür erhält er pro Jahr eine vereinbarte Ausschüttung. Hierfür wird in der Regel ein Mindestzins (auch Basiszins genannt) festgelegt. Wenn es für das Unternehmen gut läuft, dann kann auch noch ein Bonuszins ausgezahlt werden. Aber andersherum, wenn es für das Unternehmen nicht gut läuft, dann kann die Zinszahlung auch einmal/mehrmals ausbleiben. Und je nach Ausgestaltung des Genussrechts kann das Unternehmen die Zinszahlungen nachholen, kann sie aber auch komplett ausfallen lassen.
Die Mindesthöhe für solche Genussrechte beträgt meist zwischen 2.500 und 5.000 Euro.
Inhaber von Genussrechten können im Unterschied zu Aktionären, oder auch zu Inhabern einer Unternehmensanleihe keinen Einfluss auf die Geschäftsstrategie des Unternehmens ausüben. Und ihre Zinsausschüttung (bzw. generell alle ihre Ansprüche) stehen hinter denen von Aktionären, Anleiheinhabern und anderen Gläubigern zurück. Dafür erhalten sie aber auch einen höheren Zins als die Dividende, oder bei einer Anleihe.
Risiken bei einem Genussrecht: Ausbleibende Zinszahlungen, und ausfallende Rückzahlung
Genussrechte haben eine befristete Laufzeit. Zum Laufzeitende sollte das eingezahlte Kapital zurückgezahlt werden. Aber wenn sich das Unternehmen schlecht entwickelt hat, dann kann auch weniger zurückgezahlt werden… bis hin zum Komplettausfall.
Gut ist, wenn Genussrechte während der Laufzeit vom Anleger auch verkauft werden können. Das ist aber nur dann der Fall, wenn es zum Genussrecht auch einen sogenannten Genussschein gibt; dieser bildet die Grundlage für einen möglichen Handel an der Börse. Zwingend ist er aber für die Ausgabe von Genussrechten nicht vorgeschrieben.
Genussrechte in Erneuerbare Energien: Zinsschnäppchen sind möglich
Derzeit werden solche Genussrechte mit 6 Prozent p.a. bis 8 Prozent p.a. angeboten. Diese Zinssätze sind durchaus realistisch, denn die Genussrechte werden in Projekte investiert, die Strom und Wärme erzeugen. Für die Strompreise gibt es Preisgarantien über 20 Jahre, nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz. Daher werfen solche Anlagen in der Regel zwischen 7 und 10 Prozent p.a. ab. Die Genussrechts-Gelder werden in der Regel dafür eingesetzt, solche Projekte zu konzipieren und zu erstellen, bis sie dann als Fonds (geschlossene Beteiligungen) angeboten werden können. Dann fließen die Genussrechtsgelder zurück aus dieser Bindung, und können für die nächste Projekterschließung eingesetzt werden.
Wichtig für die Beurteilung des Genussrechts: Hier sollten Anleger prüfen, ob es das erste Genussrecht ist, oder ob bereits in früheren Jahren von diesem Unternehmen Genussrechte emittiert wurden. Letzteres spricht dafür, dass das Unternehmen Erfahrung hat. Zweitens sollte angeschaut werden, ob in früheren Jahren der versprochene Zins auch regelmäßig gezahlt wurde. Und Anleger sollten auch genau hinschauen, wie das Genussrecht angeboten wird. Aussagen wie “hohe Verzinsung, maximale Flexibilität, hohe Sicherheit” sind schlichtweg falsch.
Fazit: Anleger, die das Risiko scheuen und auf Nummer sicher gehen wollen, wählen besser Festgeld und Sparbriefe. Denn das Risiko eines Totalausfalls oder ausbleibender Zinszahlungen besteht. Für etwas Risikofreudigere können Genussrechte eine gute Ergänzung ihrer Kapitalanlagen bei der augenblicklichen Niedrigzinssituation sein.
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